Der Vorstand
Zur Zeit besteht der Vorstand aus den nachfolgend genannten Personen.
1. Vorsitzender: Stefan Lindstädt
2. Vorsitzender: Jürgen Plein
Kassenwart: Jonas Sausen
DC Gäßestrepper
§1
Der Name des Vereins lautet “DC Gäßestrepper“
Er hat seinen Sitz in 54516 Wittlich und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e.V.“
Zweck des Vereins ist Förderung und Intensivierung des Dartsports. Insbesondere durch Spielbetrieb und Durchführen von Turnieren.
§2
Der Verein verfolgt demnach ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos Tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§3
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich mit den Zielen des Vereins verbunden fühlt. Über den Schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§4
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung mit ¾ -Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§5
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§6
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind zur gemeinschaftlichen Vertretung berechtigt. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Neben dem vertretungsberechtigten Vorstand § 26 BGB besteht der erweiterte Vorstand aus Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer und dem stellvertretenden Kassenwart.
§7
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst in der Zeit von 01.07. bis 28.08. eines jeden Jahres statt. Außerdem muß die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder dies unter der Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt.
§8
Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung eine Einladungsfrist von zwei Wochen einberufen. Dabei ist die von Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
§9
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.
Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 90% der Abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt.. Die Abstimmung muß jedoch schriftlich durchgeführt werden. , wenn 1/3 der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.
§10
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweißzwecken zu protokollieren und von dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung, sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.
§11
Bei Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks des Vereins fällt, das Vereinsvermögen an Haus St. Anton Zur Pleiner Mühle 1, 545156 Wittlich,
Träger “ Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten/KöR“, Madrider Ring 62, 97084 Würzburg, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
$12
Der Verein führt seine gesamten Aktivitäten nur in seinem finanziellen Rahmen durch. Die Aufnahme von Krediten, sowie eine negative Kontoführung ist strikt untersagt.
§13
Die Vorstehende Satzung wurde am 10.07.2007 errichtet und anschließend und den anwesenden Personen unterschrieben.
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